7. September 2019

Grüne verurteilen auf´s schärfste Wahl eines Verfassungsfeindes

Wetterauer Grüne fordern Aufarbeitung durch Demokrat*innen

Völlig entsetzt zeigen sich die Grünen in der Wetterau über die einstimmige Wahl eines NPD-Funktionärs zum Ortsvorsteher in Altenstadt. „Wir sind wie vor den Kopf gestoßen, dass Mitglieder demokratischer Parteien einen Verfassungsfeind in das repräsentative Amt eines Ortsvorstehers wählen!“, stellt Myriam Gellner, Sprecherin der Grünen in der Wetterau, fest. „Diese Wahl muss als ein Blackout der Demokratie gewertet werden. Alle Demokrat*innen sind aufgefordert, dieses Versagen unnachgiebig aufzuarbeiten und in Zukunft auszuschließen.“

Kathrin Anders, Landtagsabgeordnete aus der Wetterau stellt dazu fest: „Die Wahl eines Verfassungsfeindes zum Ortsvorsteher in der Wetterau durch Vertreter von CDU, SPD und FDP hintergeht den geschlossenen Widerstand der Landtagsabgeordneten gegen die Rechtsextremen im Landtag. Denn am selben Tag haben alle Landtags-Fraktionen in seltener Geschlossenheit die unverschämten Angriffe der Rechtsextremen im Landtag auf den Ministerpräsidenten Volker Bouffier entschieden zurückgewiesen. Auch in der Wetterau brauchen wir solch einen entschlossenen und gemeinsamen Widerstand gegen alle Versuche der Rechtsextremen unsere demokratische Ordnung zu unterlaufen.“

Auch die Kreistagsfraktion der Grünen zeigt sich schwer betroffen. „Diese Wahl fällt allen Demokrat*innen in den Rücken, die seit Jahren gegen die rassistischen und verfassungsfeindlichen Umtriebe der NPD aktiv sind. Wir setzen darauf, dass angesichts der Signalwirkung der Wahl eines bundesweit bekannten NPD-Funktionärs nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen wird“, erklärt Sylvia Klein, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag.

Am 5. September haben die Ortsbeiratsmitglieder von CDU, SPD und einem Parteilosen, der für die FDP im Gremium sitzt, den NPD-Funktionär Stefan Jagsch in geheimer Wahl einstimmig zum Ortsvorsteher für Altenstadt-Waldsiedlung gewählt. Die NPD wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft. Allerdings habe sie laut BVerfG keine politische Relevanz, die ein Parteiverbot rechtfertige. Die Partei muss deshalb politisch bekämpft und überwunden werden.