7. Juli 2017

Gesellschaftliche Mehrheit für „Ehe für alle“

Kathrin Anders weist Argumente gegen Eheöffnung zurück

Eine Woche nach dem Beschluss der „Ehe für alle“ durch den Bundestag hat auch der Bundesrat diesen Beschluss ohne Einwendungen passieren lassen. „Die Beschlusslage zur ´Ehe für alle` in Bundestag und Bundesrat folgt endlich der breiten gesellschaftlichen Mehrheit“, freut sich Kathrin Anders, Bundestagsdirektkandidatin in der Wetterau. „Für den Staat darf nicht das Geschlecht oder die Zeugungsabsicht zweier Menschen ausschlaggebend sein, um ihm eine bürgerliche Ehe zu ermöglichen. Aus staatlicher Perspektive darf nur die auf Dauer angelegte, gemeinsame Verantwortung füreinander ausschlaggebend sein.“

Aufhorchen lässt jedoch die gestern von der Presse veröffentlichte Ankündigung des Bundestagsabgeordneten Oswin Veith, der demnach eine Klage gegen die „Ehe für alle“ vor dem Bundesverfassungsgericht prüfe. In seiner Pressemitteilung äußert er besonders Bedenken aufgrund des vollen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partner und mögliche Auswirkungen auf das Kindeswohl. „Dass jemand aus Gewissensgründen die ´Ehe für alle` ablehnt, respektiere ich. Allerdings halte ich es für unerträglich, wenn die Ablehnung mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung aufgrund der gleichgeschlechtlichen Eltern begründet wird“, macht Kathrin Anders deutlich. Noch sind die allermeisten Kindeswohlgefährdungen bei geschlechtsverschiedenen Ehen festgestellt worden. Bisher liegen weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch Erfahrungswerte vor, die eine signifikante Beeinträchtigung des Kindeswohls aufgrund der gleichgeschlechtlichen Partner nahe legen. „Hier wird bewusst mit diffusen Ängsten gespielt, um die eigene Meinung durchzusetzen. Solch einer Verächtlichmachung muss widersprochen werden“, sagt Kathrin Anders.

Die angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken von Herrn Veith sind lediglich vorgeschoben, um gegen die Eheöffnung zu opponieren. Die eigentlichen Beweggründe sind weniger verfassungsrechtlicher Natur als kirchlich begründet. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass der Herr Veith den Brief der Deutschen Bischofskonferenz von Prälat Dr. Karl Jüsten an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur „Ehe für alle“ nahezu wortwörtlich übernommen hat. Hier handelt es sich um eine fatale Vermengung von kirchenrechtlichen und staatsrechtlichen Auffassungen. „Herr Veith zeigt sich in dieser Frage nicht als Volksvertreter, sondern als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni nicht über das katholische Ehesakrament abgestimmt. Die Abgeordneten stimmten über die Anwendung der im 19. Jahrhundert in Deutschland eingeführten und gegen kirchliche Widerstände durchgesetzten Zivilehe bzw. bürgerlichen Ehe ab. Diese bürgerliche Ehe erlaubt es allen Menschen unabhängig ihres Eheverständnisses, ihres Glaubens und jetzt sogar auch unabhängig ihrer sexuellen Identität ein säkular begründetes Ehebündnis einzugehen. Es wäre sehr befremdlich, wenn das Grundgesetz einerseits ein Recht für alle festschreibt und gleichzeitig eine Ehe für alle verbieten sollte“, erklärt Clemens Breest für die Wetterauer Grünen.